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Infos zur TRBA250
Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe

Die TRBA 250 ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe Nr. 250 im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Die Fassung "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250" vom 17.Mai 2006 wurde am 18.Februar 2008 weiter verschärft.

Die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen sind verbindlicher festgeschrieben. Die Änderungen stehen im Abschnitt 4.2.4 der TRBA 250.

Wir haben für Sie die Fakten auf einen Blick zusammengetragen:

Bedeutung für Arbeitgeber im ambulanten Bereich:

Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal, außer es ist absolut sichergestellt, dass der Patient nicht kritisch infektiös ist. (Nachweis durch Gefährudungsbeurteilung notwendig und spearat zu dokumentieren)

Der Arbeitgeber (als Praxischef) kann durch die Berufsgenossenschaft für die Behandlungs- und Folgekosten bei einer Infektion seiner Angestellten mit den Erregern ab Risikogruppe 3 (einschl. 3**)², bedingt durch eine Nadelstichverletzung und bei Verstoß gegen die TRBA 250 in Regress genommen werden.

Nach §10 BioStoffV hat der Arbeitgeber die Pflicht, erforderliche Schutzmaßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer zu treffen.

Vor Gericht werden technische Regeln wie vorweggenommene Sachverständigengutachten aufgefasst.

Sichere Arbeitsgeräte zum Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen dürfen Patienten ncht gefährden. Zudem müssen sie über folgende Eigenschaften verfügen:

Hinweis:
Der Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei dem das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann, z.B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen).*

Im Sinne einer höheren Anwendersicherheit und effizienteren Arbeitsweise empfehlen wir und mittlererweile viele Hersteller z.B. B.Braun, grundsätzlich mit Sicherheitsprodukten zu Arbeiten.

Weitere positive Aspekte:

  1. Immer gleiches Instrumentarium erhöht die Sicherheit der korrekten Anwendung.
  2. Durch den ständigen Einatz der Sicherheitsprodukte werden Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen vermieden.

Professionellen Schutz vor Gefährdungen durch Nadelstichverletzungen bieten Beispielhaft die nachfolgenden Produkte:

Hersteller B.Braun:

Vasofix® Safety:
Venenverweilkanüle mit Zuspritzport, Griffplatte und integriertem Sicherheitsmechanismus (passiv, ohne Benutzeraktivität)

Introcan® Safety:
Venenverweilkanle ohne Zuspritzport, mit integriertem Sicherheitsmechanismus (passiv, ohne Benutzeraktivität)

Venofix® Safety:
Venenpunktionsbesteck mit komfortablem, leicht bedienbarem Sicherheitsmechanismus

Hypodermic® Needle Pro:
Einmalkanüle mit Sicherheits-Schutzkappe

Surecan® Safety II:
Portkanüle mit Sicherheitssystem

Diacan® S:
Dialysekanüle mit integrierter Sicherheitsvorrichtung

Solofix® Safety:
Blutlanzetten mit automatischem Sicherheitsmechanismus

Medibox® 0,7 L/3,0L/5,0L**
Sicherheitsentsorgungsbehälter

Aesculap Sicherheitsskalpell:
Einmalskalpell mit Sicherheitsmechanismus

Bei Fragen zu den Produkten sind unsere Medizinprodukteberater gerne für Sie erreichbar.



Stand der Informationen: Mai 2012.


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